Arbeitsweise
Ein klarer Ablauf sorgt für schnelle Hilfe: Prüfung durch die zuständigen Stellen, Anerkennung der Hilfebedürftigkeit, Antragstellung durch den Betroffenen – und gezielte Unterstützung zur Sicherung der Versorgung.
Antragstellung
Wenn eine Kostenübernahme durch die Sozialleistungssysteme (Fachbereich Soziales der Stadt Halle sowie Jobcenter) nicht greift, kann der Betroffene oder die Betroffene einen Antrag beim Verein stellen.
Kontakt
Fragen und Hinweise nimmt der „Verein der Stadtwerke Halle GmbH zur Hilfestellung in sozialen Notlagen e.V." per Post oder E-Mail entgegen.