Antragstellung

Antragstellung durch Betroffene

Einen Antrag auf Hilfestellung kann ausschließlich die betroffene Person selbst beim Verein stellen. Bitte füllen Sie den Antrag nur dann aus, wenn Sie bereits eine Ablehnung von Leistungen nach SGB XII durch den Fachbereich Soziales oder das Jobcenter vorliegen haben. Diese Ablehnung müssen Sie mit Ihrem Antrag hochladen.

Antrag auf Hilfestellung

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und hängen Sie die erforderlichen Nachweise mit an. Eine Bearbeitung kann nur bei dem Vorliegen aller Unterlagen bearbeitet werden.